- öffentliche Ausgaben
- 1. Begriff: Ausgaben der öffentlichen Hand zur Verwirklichung der ⇡ öffentlichen Aufgaben; über Art und Ausmaß entscheiden die politischen Vertretungen.- Gegensatz: ⇡ Öffentliche Einnahmen.- Anders: ⇡ Staatsausgaben.- 2. Unterteilung: a) Nach Aufgabenbereichen: Die traditionelle Gliederung nach dem ⇡ Ministerialprinzip bedeutet grundsätzlich eine Gliederung der ö. A. nach der Ressortverantwortung bzw. dem Verwaltungsaufbau. Die Gliederung der ö.A. nach dem Funktionalprinzip versucht, organisch zusammengehörende, aber institutionell verstreute Ausgaben zusammenzufassen.- b) Nach Periodizität und Vorhersehbarkeit bes.: (1) Ordentliche Ausgaben; (2) ⇡ außerordentliche Ausgaben; ordentliche Ausgaben sollen durch Steuereinnahmen, außerordentliche durch Schuldenaufnahme finanziert werden.- c) Im finanzstatistischen Sinn: (1) Öffentliche Bruttoausgaben; (2) öffentliche Nettoausgaben: Unmittelbare Ausgaben einer Körperschaft bzw. Eigenausgaben einer Körperschaft; beim Nettoprinzip werden die Zahlungen ausgesondert, die innerhalb und zwischen den verschiedenen ⇡ Gebietskörperschaften vorgenommen werden und reinen Transfercharakter haben.- d) Nach temporaler Nutzenverteilung: (1) Konsumtive Ausgaben (Nutzen in der laufenden Periode); (2) investive Ausgaben (Nutzen in künftigen Jahren).- e) Nach den ökonomischen Wirkungen: (1) Ausgaben für Güter und Dienste: (a) Öffentliche Sachkapitalinvestitionen (Verkehr, Energie, Gesundheit), (b) ö.A. zur Erzeugung von immateriellem Kapital (Erziehung, Forschung), (c) ö.A. für institutionelle Infrastruktur (Verwaltung, Recht, Sicherheit), (d) Militärausgaben und (e) öffentlicher Verbrauch. (2) Transferausgaben: (a) Sozialtransfers, (b) Subventionen, (c) Zinszahlungen und (d) Finanzinvestitionen.- 3. Umfang: ⇡ Öffentliche Finanzen.- Vgl. auch ⇡ öffentliche Kreditaufnahme, ⇡ öffentlicher Haushalt, ⇡ Ausgabentheorie, ⇡ Transformationsausgaben.
Lexikon der Economics. 2013.